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im Strafrecht
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Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Cybertrading-Plattformen
Die Kanzlei verfügt über besondere Erfahrung in Betrugsverfahren im Zusammenhang mit Cybertrading-Plattformen zum Handel binärer Optionen (CFDs), Forex, Kryptowährungen oder anderen Anlagen. Die bei deutschen Generalstaatsanwaltschaften eingerichteten sogenannten Zentralstellen Cybercrime ermitteln in den letzten Jahren verschärft wegen Vorwürfen des Betruges und der Bildung krimineller Vereinigungen gegen Betreiber, Mitarbeiter und sonstige Beteiligte von Cybertrading-Plattformen.
Rechtsanwälte der Kanzlei haben bereits in zahlreichen derartigen Ermittlungsverfahren verteidigt, beispielsweise bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg. Die Vertretung deckt das gesamte Strafverfahren vom Ermittlungsverfahren einschließlich der Betreuung im Rahmen einer Untersuchungshaft bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung, strafrechtlichen Revision und Strafvollstreckung ab. Auch werden Betroffene im Zusammenhang mit Vermögenssicherungs- und -abschöpfungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden (Vermögensarrest und Einziehung) beraten.
Schließlich verfügt die Kanzlei über langjährige Erfahrung mit den sich in derartigen Verfahren regelmäßig stellenden Fragen des internationalen Rechtshilfeverkehrs (Auslieferung und sonstige Rechtshilfe). Insoweit bestehen bewährte Kooperationen mit versierten Strafverteidigern häufig involvierter Jurisdiktionen.